Auskunftspflicht für Hotel- und Gaststättenbetriebe bei Lebensmitteln
Verfasst von Mario Kelava am 3. April 2008
Auf Initiative einer Vereinigung von Gastronomen und Toursitik Mitarbeitern ist die Vorschrift über die Kennzeichnung, Werbung und Präsentation von Lebensmitteln ersetzt worden. Die alte Vorschrift beinhaltete eine kritische Klausel im Bezug auf die Verpflichtung zur Angabe von Herkunft der Hauptbestandteile von Hauptbestandteilen der Gerichte bzw. verkauften Lebensmittel. Diese Verpflichtung ist in dem Sinne verändert worden, dass die Hotel- und Gaststättenbetriebe nur auf Anfrage des Gastes zur mündlichen Auskunft verpflichtet sind.
Die Umsetzung der alten Vorschrift wäre nach Aussagen von Verbandsvertretern schlichtweg unmöglich und auch nicht kontrollierbar gewesen.
Trotzdem kann das Informationsrecht des Konsumenten befriedigt werden, wenn auch nicht schwarz auf Weiß belegbar.
Tina sagte
Der Link geht nicht
LG Tina
Mario Kelava sagte
Liebe Tina,
vielen Dank für Deinen Aufmerksamen Hinweis
Ich habe den Fehler korrigiert.
Beste Grüße aus München
Mario Kelava