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Auskunftspflicht für Hotel- und Gaststättenbetriebe bei Lebensmitteln

Verfasst von Mario Kelava am 3. April 2008

Auf Initiative einer Vereinigung von Gastronomen und Toursitik Mitarbeitern ist die Vorschrift über die Kennzeichnung, Werbung und Präsentation von Lebensmitteln ersetzt worden. Die alte Vorschrift beinhaltete eine kritische Klausel im Bezug auf die Verpflichtung zur Angabe von Herkunft der Hauptbestandteile von Hauptbestandteilen der Gerichte bzw. verkauften Lebensmittel. Diese Verpflichtung ist in dem Sinne verändert worden, dass die Hotel- und Gaststättenbetriebe nur auf Anfrage des Gastes zur mündlichen Auskunft verpflichtet sind.

Die Umsetzung der alten Vorschrift wäre nach Aussagen von Verbandsvertretern schlichtweg unmöglich und auch nicht kontrollierbar gewesen.

Trotzdem kann das Informationsrecht des Konsumenten befriedigt werden, wenn auch nicht schwarz auf Weiß belegbar.

Zusätzliche Informationen über Land & Leute lesen Sie hier :)

2 Antworten zu “Auskunftspflicht für Hotel- und Gaststättenbetriebe bei Lebensmitteln”

  1. Tina sagte

    Der Link geht nicht :-(

    LG Tina

  2. Mario Kelava sagte

    Liebe Tina,

    vielen Dank für Deinen Aufmerksamen Hinweis :)

    Ich habe den Fehler korrigiert.

    Beste Grüße aus München

    Mario Kelava

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